Unsere Ausbildungsfahrzeuge für die Zweiradklassen.

In unserem Motorradfuhrpark ist im wahrsten Sinne des Wortes ständig Bewegung. Gerade wo es um die Sicherheit unserer Fahrschüler geht, liegt es uns am Herzen, dass wir Euch auf den aktuellsten Motorrädern ausbilden. So verfügen sämtliche Motorräder ab der Klasse A1 aufwärts über ein Antiblockiersystem.

Wir versuchen auch der unterschiedlichen Körpergröße unserer Fahrschüler gerecht zu werden und halten Motorräder mit unterschiedlichen Sitzhöhen bereit. Wer sich nicht sicher ist, darf sehr gerne mal unverbindlich zum Probesitzen bei uns vorbei kommen ;-)

Motorradführerschein Kitzingen Motorradfahrschule City-Fahrschule

Yamaha MT 07 (Klasse A)

Unsere "Große" für die Ausbildung in der Fahrerlaubnisklasse A. Wer einmal Probesitzen möchte kann gerne zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen.

  • Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg) » 20 Jahre bei Vorbesitz A
  • Keine Leistungsbeschränkung
  • Bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2 kein(e) Theorieunterricht/Theorieprüfung vorgeschrieben!
Motorradführerschein Kitzingen Motorradfahrschule City-Fahrschule

Honda CB 500 (Klasse A2)

Wer die Fahrerlaubnisklasse A2 erwirbt ist mit unserer Honda CB 500 unterwegs.

  • Mindestalter 18 Jahre - Leistung: 35kW = 48PS
  • Bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A1 kein(e) Theorieunterricht/Theorieprüfung vorgeschrieben!

Alte Fahrerlaubnisklasse 3 vor dem 1.April 1980 beinhaltet A1 und genügt als Voraussetzung!!!

Motorradführerschein Kitzingen Motorradfahrschule City-Fahrschule

Honda CMX500 Rebel (Klasse A2)

Ebenfalls für die Fahrerlaubnisklasse A2 gibt es unsere niedrigere Rebel. Bei einer Sitzhöhe von nur 69 Zentimetern ist sie bestens geeignet, wenn man etwas kleiner gewachsen ist.

  • Mindestalter 18 Jahre - Leistung: 35kW = 48PS
  • Bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A1 kein(e) Theorieunterricht/Theorieprüfung vorgeschrieben!

Alte Fahrerlaubnisklasse 3 vor dem 1.April 1980 beinhaltet A1 und genügt als Voraussetzung!!!

Motorradführerschein Kitzingen Motorradfahrschule City-Fahrschule

BMW F 900 XR

Unser Begleitmotorrad für die Zweiradausbildung Bike-to-Bike.

Motorradführerschein Kitzingen Motorradfahrschule City-Fahrschule 125er Leichtkraftrad

Honda SH125i (Klasse A1 & Schlüsselzahl B196)

Für die Fahrerlaubnisklasse A1 halten wir drei Fahrzeuge für Euch bereit. Unsere Honda SH 125i ist eines davon. Zudem ist dieser 125er Roller unser Ausbildungsfahrzeug für die Schlüsselzahl B196.

  • Mindestalter 16 Jahre - Leistung: 11kW = 15PS
  • Vorteile gegenüber Klasse AM:

- Beginn der 2-jährigen Probezeit mit 16 Jahren

- Kein Theorieunterricht, bei Erwerb der Klasse A2 nach 2 Jahren mit der Fahrerlaubnisklasse A1

- Seit 2013 keine Geschwindigkeitsbegrenzung unter 18 Jahren

Motorradführerschein Kitzingen Motorradfahrschule City-Fahrschule 125er Leichtkraftrad

Honda CB 125 R (Klasse A1)

Für die Fahrerlaubnisklasse A1 halten wir drei Fahrzeuge für Euch bereit. Die Honda CB 125 R ist eines davon.

  • Mindestalter 16 Jahre - Leistung: 11kW = 15PS
  • Vorteile gegenüber Klasse AM:

- Beginn der 2-jährigen Probezeit mit 16 Jahren

- Kein Theorieunterricht, bei Erwerb der Klasse A2 nach 2 Jahren mit der Fahrerlaubnisklasse A1

- Seit 2013 keine Geschwindigkeitsbegrenzung unter 18 Jahren

Motorradführerschein Kitzingen Motorradfahrschule City-Fahrschule 125er Leichtkraftrad

Honda MSX 125 (Klasse A1)

Unsere dritte Maschine für die 125er-Ausbildung ist die sehr handliche Honda MSX 125.

  • Mindestalter 16 Jahre - Leistung: 11kW = 15PS
  • Vorteile gegenüber Klasse AM:

- Beginn der 2-jährigen Probezeit mit 16 Jahren

- Kein Theorieunterricht, bei Erwerb der Klasse A2 nach 2 Jahren mit der Fahrerlaubnisklasse A1

- Seit 2013 keine Geschwindigkeitsbegrenzung unter 18 Jahren

Motorradführerschein Kitzingen Motorradfahrschule City-Fahrschule Rollerführerschein Kleinkraftrad

Peugeot Speedfight II (Klasse AM)

In der Ausbildung der Klasse AM fahrt Ihr mit unserem Peugeot-Roller mit Automatikgetriebe.

  • Mindestalter 15 Jahre (bis 16 Jahre nur in Deutschland gültig)
  • Fahrzeuge mit einem Hubraum von 50ccm
  • berechtigt außerdem zum fahren von 3-/4-rädrigen Fahrzeugen (z.B. 50ccm - Quad)